Notariatsgebühren beim Immobilienkauf

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Warum es ohne Notariat nicht geht

Ein Grundstückkauf ist in der Schweiz nur gültig, wenn der Vertrag öffentlich beurkundet wird. Die Urkundsperson prüft die Identität der Parteien, klärt über die Rechtsfolgen auf, verliest den Vertrag und meldet die Handänderung dem Grundbuch an. Diese Pflichtleistung hat ihren Preis — und der wird nicht vom Markt, sondern vom Kanton bestimmt. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt deshalb weniger vom Verhandlungsgeschick ab als vom Kanton, in dem das Grundstück liegt.

Amtsnotariat und freies Notariat

Zwei Organisationsmodelle prägen die Schweiz. Beim Amtsnotariat beurkunden staatliche Stellen — in Zürich etwa die kantonalen Notariate, andernorts das Grundbuchamt oder die Gemeindeschreiberei. Die Gebühren fliessen in die Staatskasse und folgen einem fixen Tarif. Beim freien Notariat beurkunden selbständige Notarinnen und Notare, wie in Bern oder Genf. Frei heisst dabei nicht frei im Preis: Auch das freiberufliche Honorar folgt fast überall einem verbindlichen kantonalen Tarif; frei ist vor allem die Wahl der Urkundsperson innerhalb des Kantons. Einige Kantone kennen Mischsysteme mit amtlichen und freiberuflichen Urkundspersonen nebeneinander.

Wie die Tarife rechnen

Die Tarifmechanik unterscheidet sich stark. Verbreitet sind Promille-Tarife, die das Honorar als Anteil des Kaufpreises berechnen — teils als einheitlicher Satz, teils als Staffel, bei der höhere Preistranchen mit tieferen Sätzen belastet werden. Andere Kantone arbeiten mit Gebührentabellen: Für jede Kaufpreisstufe nennt der Tarif einen festen Frankenbetrag oder eine Bandbreite von Minimum bis Maximum, innerhalb derer die Rechnung begründet werden muss — so das Berner Modell mit seinem Rahmentarif. Wieder andere Tarife definieren nur Höchstwerte («bis zu»), unter denen das Notariat bleiben muss, etwa im Tessin. Dazu kommen fast überall Mindestgebühren sowie separate Positionen für Auslagen, Ausfertigungen und die Grundbuchanmeldung. Wer zahlt, regeln die Kantone ebenfalls unterschiedlich: meist die veranlassende Partei — praktisch der Käufer —, in einzelnen Kantonen von Gesetzes wegen beide Parteien je zur Hälfte.

Zu beachten: Die Beurkundung des Kaufvertrags ist nicht die einzige notarielle Leistung beim Kauf. Wird der Kauf mit einer Hypothek finanziert, kommt die Beurkundung des Schuldbriefs als eigenes Geschäft hinzu — teils nach demselben Tarifmuster, teils nach Zeitaufwand mit einer Mindestgebühr, wie im Berner Modell. Arbeitet die Bank mit vorbereiteten Standardurkunden, fällt dieser Teil in der Praxis oft günstiger aus.

Die Mehrwertsteuer-Frage

Ob auf die Notariatsrechnung Mehrwertsteuer kommt, hängt vom Organisationsmodell und vom kantonalen Recht ab. Freiberufliche Notariate stellen die Mehrwertsteuer in aller Regel zusätzlich zum Tarif in Rechnung. Beim Amtsnotariat ist das Bild uneinheitlich: In manchen Kantonen ist die Beurkundungsgebühr ausdrücklich mehrwertsteuerpflichtig, in anderen bleibt sie steuerfrei. Für den Kostenvergleich lohnt es sich deshalb, immer auf den Endbetrag inklusive Steuer zu schauen — die Kantonsseiten weisen die Praxis jeweils aus.

Einordnung im Gesamtbudget

Die Notariatsgebühr ist einer von vier Kostenblöcken beim Kauf — neben der Handänderungssteuer, der Grundbuchgebühr und den Kosten für den Schuldbrief, die der Ratgeber zu Grundbuch und Schuldbrief erklärt. Wie gross ihr Anteil ist, unterscheidet sich je nach Kanton erheblich: Wo keine Handänderungssteuer anfällt, wird das Notariat schnell zum grössten Posten. Die Tarife aller Kantone mit Quellen und Prüfdatum sammelt die Kantonsübersicht; den konkreten Kauf durchrechnen können Sie im Rechner.

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Notariat über den Preis verhandeln?

In der Regel nein. Beim Amtsnotariat gilt ein staatlicher Gebührentarif, und auch freiberufliche Notarinnen und Notare sind fast überall an einen verbindlichen kantonalen Tarif gebunden. Spielraum gibt es nur dort, wo der Tarif eine Bandbreite oder Maximalsätze vorsieht.

Kommt auf das Notariatshonorar Mehrwertsteuer?

Bei freiberuflichen Notariaten in der Regel ja, sie kommt zum Tarif hinzu. Beim Amtsnotariat hängt es vom Kanton ab — teils ist die Gebühr mehrwertsteuerpflichtig, teils ausdrücklich befreit.

Wer bezahlt die Beurkundung — Käufer oder Verkäufer?

Meist die Person, die die Amtshandlung veranlasst, in der Praxis der Käufer. Einzelne Kantone teilen die Kosten von Gesetzes wegen hälftig zwischen den Parteien auf.

Hinweis

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben werden gegen offizielle kantonale Quellen geprüft und datiert; massgeblich sind die Behörden und das Notariat.

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