Kaufnebenkosten im Kanton Zürich

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Überblick

Zürich hat die Handänderungssteuer nach einer Volksabstimmung auf Anfang 2005 abgeschafft — beim Kauf bleiben nur die Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintrag. Anders als oft vermutet gibt es keinen freien Notariatsmarkt: Zürich kennt das Amtsnotariat mit einem kantonsweit einheitlichen Gebührentarif, kommunale Zuschläge existieren nicht. Das Gesetz verteilt Beurkundungs- und Grundbuchgebühr bei Eigentumsänderungen hälftig auf beide Parteien — ein gesetzlicher Kostensplit, den nur wenige Kantone kennen. Wer den Schuldbrief als Register-Schuldbrief errichtet, spart zudem die Ausfertigung des Papiertitels.

Die vier Kostenblöcke mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum zeigt die Tabelle; durchrechnen lässt sich der konkrete Kauf im Rechner. Einen Vergleich aller Kantone bietet die Kantonsübersicht, die Mechanik der Steuer erklärt der Ratgeber zur Handänderungssteuer.

Die vier Kostenblöcke

KostenblockTarifWer zahlt
Handänderungssteuerwird nicht erhoben Quelle: www.zh.ch · Geprüft: Käufer
Notariatsgebührenfester Satz (zzgl. MWST) Quelle: www.notes.zh.ch · Geprüft: geteilt (Käufer 50%)
Grundbuchgebührenfester Satz Quelle: www.notes.zh.ch · Geprüft: geteilt (Käufer 50%)
Schuldbriefmehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: www.notes.zh.ch · Geprüft: Käufer

Häufige Fragen

Gibt es im Kanton Zürich eine Handänderungssteuer?

Nein. Sie wurde nach einer Volksabstimmung auf Anfang 2005 abgeschafft. Beim Kauf fallen nur noch Notariats- und Grundbuchgebühren an — deren Höhe zeigt die Tabelle.

Wer zahlt Notariats- und Grundbuchgebühren in Zürich?

Das Notariatsgesetz teilt die Gebühren bei Eigentumsänderungen hälftig zwischen den Parteien auf; eine abweichende Vereinbarung ist möglich, beide haften solidarisch.

Ist das Notariat in Zürich frei wählbar?

Nein. Zürich kennt das Amtsnotariat — beurkundet wird beim staatlichen Notariat, dessen Gebühren eine kantonale Verordnung einheitlich festlegt.

Im Rechner durchrechnen

Hinweis

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben werden gegen offizielle kantonale Quellen geprüft und datiert; massgeblich sind die Behörden und das Notariat.

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