Kaufnebenkosten im Kanton Luzern

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Überblick

Luzern erhebt eine Handänderungssteuer, die Staat und Einwohnergemeinden gemeinsam gehört: Die Gemeinde veranlagt und bekommt einen Teil des Ertrags — eine Ertragsteilung, kein kommunaler Zuschlag, wie oft angenommen wird. Eine Ermässigung für Selbstbewohner kennt der Kanton nicht; steuerfrei bleiben nur Handänderungen unter einer gesetzlichen Bagatellschwelle. Beurkunden lassen kann man sich bei frei wählbaren Notarinnen und Notaren, deren Gebühren der kantonale Tarif jedoch fest vorgibt — Abweichungen nach oben wie nach unten sind untersagt. Das Grundbuch rechnet klassisch nach Promille mit einer Untergrenze.

Was die einzelnen Blöcke kosten, zeigt die Tabelle mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum; der Rechner rechnet den konkreten Kauf durch. Alle Kantone im Vergleich zeigt die Kantonsübersicht, die Steuer im Detail der Ratgeber zur Handänderungssteuer.

Die vier Kostenblöcke

KostenblockTarifWer zahlt
Handänderungssteuerfester Satz Quelle: srl.lu.ch · Geprüft: Käufer
Notariatsgebührengestaffelter Satz (zzgl. MWST) Quelle: srl.lu.ch · Geprüft: Käufer
Grundbuchgebührenfester Satz Quelle: srl.lu.ch · Geprüft: Käufer
Schuldbriefmehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: srl.lu.ch · Geprüft: Käufer

Häufige Fragen

Erhebt die Gemeinde in Luzern eine eigene Handänderungssteuer?

Nein. Es gibt eine einzige Steuer von Staat und Einwohnergemeinden; die Gemeinde veranlagt sie und erhält einen Anteil am Ertrag — ein kommunaler Zuschlag ist das nicht.

Gibt es in Luzern eine Ermässigung für den Hauptwohnsitz?

Nein. Das Gesetz kennt keine Hauptwohnsitz-Ermässigung; nur sehr kleine Handänderungen unter der gesetzlichen Schwelle bleiben steuerfrei.

Sind die Notariatsgebühren in Luzern verhandelbar?

Nein. Das Notariat ist frei wählbar, der kantonale Tarif aber verbindlich — er darf weder über- noch unterschritten werden.

Im Rechner durchrechnen

Hinweis

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben werden gegen offizielle kantonale Quellen geprüft und datiert; massgeblich sind die Behörden und das Notariat.

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