Kaufnebenkosten im Kanton Thurgau
Überblick
Der Thurgau kombiniert zwei Abgaben, die gern verwechselt werden: die kantonale Handänderungssteuer und daneben eine eigenständige Handänderungsgebühr des Grundbuchamts — letztere hat Gebührencharakter und ist kein kommunaler Zuschlag, auch wenn Ratgeberseiten das oft so darstellen. Beurkundet wird beim Amtsnotariat, die Gebühren fliessen in die Staatskasse. Die Zahlungspflicht regelt das Gesetz ausdrücklich: Ohne andere Vereinbarung zahlt der Erwerber, Grundpfandkosten trägt der Pfandschuldner. Praktisch für die Kontrolle: Der Kanton publiziert ein offizielles Berechnungsblatt mit durchgerechneten Beispielen.
Sämtliche Ansätze samt Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum zeigt die Tabelle; den konkreten Kauf rechnet der Rechner durch. Für den Vergleich: Kantonsübersicht und Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | fester Satz Quelle: www.rechtsbuch.tg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | fester Satz (zzgl. MWST) Quelle: www.rechtsbuch.tg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: www.rechtsbuch.tg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: www.rechtsbuch.tg.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Verlangt die Gemeinde im Thurgau einen Zuschlag zur Handänderungssteuer?
Nein. Der Satz ist kantonal fixiert. Was oft für einen Gemeindeanteil gehalten wird, ist die separate Handänderungsgebühr des Grundbuchamts — eine Abgabe mit Gebührencharakter, kein Zuschlag.
Wer zahlt Steuer und Gebühren beim Kauf im Thurgau?
Die Steuer schuldet der Erwerber, der Verkäufer haftet solidarisch. Auch bei den Gebühren zahlt ohne andere Abrede der Erwerber; Grundpfandgebühren trägt der Pfandschuldner.
Gibt es im Thurgau eine Hauptwohnsitz-Ermässigung?
Nein. Befreit sind vor allem Übertragungen im engen Familienkreis sowie die Ersatzbeschaffung nach den Regeln des Steuergesetzes.