Kaufnebenkosten im Kanton St. Gallen
Überblick
In St. Gallen ist die Handänderungssteuer formal eine Steuer der politischen Gemeinde — den Satz schreibt jedoch das kantonale Steuergesetz fest, sodass kommunaler Tarifspielraum gar nicht existiert und überall dasselbe gilt. Beim Notariat gilt das Amtsprinzip mit einer Besonderheit: Beurkundet der Grundbuchverwalter selbst, verdoppeln sich die Ansätze des Gebührentarifs — Beurkundung und Eintrag kosten dann gleich viel. Eine Hauptwohnsitz-Ermässigung kennt der Kanton nicht; nur bestimmte familiäre Übertragungen profitieren von einem reduzierten Satz.
Wie hoch Steuer und Gebühren konkret ausfallen, zeigt die Tabelle mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum; den Einzelfall rechnet der Rechner durch. Daneben lohnt der Blick in die Kantonsübersicht und den Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | fester Satz Quelle: www.gesetzessammlung.sg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | gestaffelter Satz Quelle: www.gesetzessammlung.sg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | gestaffelter Satz Quelle: www.gesetzessammlung.sg.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren Quelle: www.gesetzessammlung.sg.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Wem gehört die Handänderungssteuer in St. Gallen?
Der politischen Gemeinde — der Satz ist aber im kantonalen Steuergesetz fixiert, sodass er in jeder Gemeinde gleich hoch ist. Steuerpflichtig ist der Erwerber, der Verkäufer haftet solidarisch.
Gibt es eine Ermässigung für den Hauptwohnsitz?
Nein. Einen reduzierten Satz gibt es nur für bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie, etwa bei der Erbteilung.
Wer beurkundet den Kaufvertrag in St. Gallen?
Das Amtsnotariat — in der Regel beurkundet der Grundbuchverwalter selbst; in diesem Fall verdoppeln sich die Ansätze des Gebührentarifs.