Kaufnebenkosten im Kanton Nidwalden

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Überblick

Nidwalden erhebt eine Handänderungssteuer mit einem im Gesetz ausdrücklich «festen» kantonalen Satz — kommunalen Spielraum gibt es nicht, und der Satz zählt zu den moderateren unter den Kantonen mit Steuer. Ungewöhnlich streng ist die Zahlungspflicht: Steuerschuldner ist der Erwerber unabhängig von anderslautenden Parteivereinbarungen, der Verkäufer haftet solidarisch. Eine Hauptwohnsitz-Ermässigung existiert nicht. Bei den Gebühren fällt auf, dass Unter- und Obergrenze der Grundbuchgebühr je Grundstück gelten — bei mehreren Parzellen können sich die Beträge also addieren.

Alle Ansätze mit Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum versammelt die Tabelle; den eigenen Fall rechnet der Rechner durch. Für den Blick über die Kantonsgrenzen gibt es die Kantonsübersicht und den Ratgeber zur Handänderungssteuer.

Die vier Kostenblöcke

KostenblockTarifWer zahlt
Handänderungssteuerfester Satz Quelle: gesetze.nw.ch · Geprüft: Käufer
Notariatsgebührengestaffelter Satz (zzgl. MWST) Quelle: gesetze.nw.ch · Geprüft: Käufer
Grundbuchgebührengestaffelter Satz Quelle: gesetze.nw.ch · Geprüft: Käufer
Schuldbriefmehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: gesetze.nw.ch · Geprüft: Käufer

Häufige Fragen

Wer zahlt die Handänderungssteuer in Nidwalden?

Der Erwerber — und zwar unabhängig von anderslautenden Abmachungen der Parteien; der Verkäufer haftet solidarisch mit. Das ist strenger geregelt als in den meisten Kantonen.

Gibt es eine Hauptwohnsitz-Ermässigung in Nidwalden?

Nein. Befreit sind nur bestimmte Vorgänge wie Erbgang, Übertragungen unter Ehegatten oder von Eltern an Kinder sowie Umstrukturierungen.

Kann die Gemeinde einen Zuschlag erheben?

Nein. Der Steuersatz ist im Gesetz als fester kantonaler Satz definiert; kommunale Zuschläge gibt es weder auf der Steuer noch auf den Gebühren.

Im Rechner durchrechnen

Hinweis

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben werden gegen offizielle kantonale Quellen geprüft und datiert; massgeblich sind die Behörden und das Notariat.

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