Kaufnebenkosten im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Überblick
In Appenzell Ausserrhoden ist die Handänderungssteuer Sache der Gemeinden — allerdings mit kantonaler Leitplanke: Das Steuergesetz nennt einen Regelsatz, von dem eine Gemeinde nur nach unten abweichen darf. Wer die Steuer trägt, bestimmen Veräusserer und Erwerber nach freier Vereinbarung, gegenüber dem Gemeinwesen haften beide solidarisch. Ungewöhnlich ist auch die Gebührenseite: Beratung, Vertragsabfassung, Beurkundung, Prüfung und Grundbucheintrag sind in einer einzigen All-in-Pauschale gebündelt — unsere Tabelle weist sie je zur Hälfte als Beurkundungs- und als Grundbuchgebühr aus.
Tarifart, Zahlungspflicht, Quelle und Prüfdatum jedes Kostenblocks stehen in der Tabelle; den eigenen Kauf schätzt der Rechner ab. Wie andere Kantone rechnen, zeigt die Kantonsübersicht; die Steuer selbst erklärt der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | fester Satz Quelle: ar.clex.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | fester Satz (zzgl. MWST) Quelle: ar.clex.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: ar.clex.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren Quelle: ar.clex.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Wer erhebt die Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden?
Die Gemeinden. Das kantonale Steuergesetz gibt einen Regelsatz vor, den eine Gemeinde nur unterschreiten darf — ein höherer Satz ist ausgeschlossen.
Wer zahlt Steuer und Gebühren beim Kauf?
Die Steuer schulden Veräusserer und Erwerber nach freier Vereinbarung und haften solidarisch; die Beurkundungs- und Grundbuchgebühr trägt in der Praxis üblicherweise die erwerbende Partei.
Was deckt die Gebühr der Gemeinde ab?
Praktisch den ganzen Weg zum Eigentum — Beratung, Vertragsabfassung, Beurkundung, Prüfung und Grundbucheintrag stecken in einer einzigen Pauschale mit gesetzlichem Rahmen.