Kaufnebenkosten im Kanton Aargau
Überblick
Auf dem Papier gehört der Aargau zu den Kantonen ohne Handänderungssteuer — wer deshalb mit symbolischen Nebenkosten rechnet, übersieht die Grundbuchabgabe: eine wertabhängige Abgabe mit Steuercharakter (Gemengsteuer), die bei jeder Handänderung anfällt und wirtschaftlich eine ähnliche Rolle spielt. Beurkundet wird beim freiberuflichen Notariat, dessen Honorar ein kantonales Dekret in degressiven Stufen verbindlich vorschreibt — samt Mehrwertsteuer obendrauf. Eine Hauptwohnsitz-Ermässigung existiert nicht, kommunale Zuschläge ebenso wenig.
Wie die Abgabe, der Notariatstarif und die übrigen Blöcke konkret ausgestaltet sind, zeigt die Tabelle mit Quelle und Prüfdatum; die Grössenordnung des eigenen Kaufs liefert der Rechner. Den Blick über die Kantonsgrenze bietet die Kantonsübersicht, das Konzept dahinter der Ratgeber zur Handänderungssteuer.
Die vier Kostenblöcke
| Kostenblock | Tarif | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Handänderungssteuer | wird nicht erhoben Quelle: www.estv2.admin.ch · Geprüft: | Käufer |
| Notariatsgebühren | gestaffelter Satz (zzgl. MWST) Quelle: gesetzessammlungen.ag.ch · Geprüft: | Käufer |
| Grundbuchgebühren | fester Satz Quelle: gesetzessammlungen.ag.ch · Geprüft: | Käufer |
| Schuldbrief | mehrere Gebühren (zzgl. MWST) Quelle: gesetzessammlungen.ag.ch · Geprüft: | Käufer |
Häufige Fragen
Gibt es im Aargau eine Handänderungssteuer?
Nein — als eigene Steuer nicht. Ihre Rolle übernimmt aber die Grundbuchabgabe, eine wertabhängige Abgabe mit Steuercharakter, die bei jeder Handänderung anfällt.
Sind die Notariatskosten im Aargau verhandelbar?
Nein. Der Aargau kennt freiberufliche Notarinnen und Notare, deren Honorar ein kantonales Dekret verbindlich in degressiven Stufen festlegt; die Mehrwertsteuer kommt dazu.
Gibt es eine Ermässigung für selbstbewohntes Wohneigentum?
Nein. Weder die Grundbuchabgabe noch der Notariatstarif kennen eine Entlastung für den Hauptwohnsitz.